Suffektkonsul

Als Suffektkonsul (lateinisch: consul suffectus) bezeichnet man einen Sonderfall des römischen Konsulates.

Normalerweise wurden römische Magistrate für die Dauer eines Jahres gewählt. Wenn ein Magistrat jedoch schon vor Ablauf seines Amtsjahres ausschied, musste ein suffectus (von sufficere, „nachwachsen“) gewählt werden. In der Zeit der Römischen Republik kam eine solche Situation höchst selten vor.

In der Zeit des Triumvirats (43 v. Chr. bis 30 v. Chr.) wurde es üblich, mehr als ein Paar Konsuln pro Jahr zu wählen. In augusteischer Zeit wurde es seit 5 v. Chr. üblich, schon im Voraus mehr als ein Paar Konsuln zu bestimmen. Zunächst waren es noch zwei mal zwei Paare, die jeweils ein halbes Jahr als Konsul amtierten, später wurden es sogar bis zu acht Paare. Vor allem wenn ein neuer Kaiser an die Macht kam, musste er die Ämterwünsche der Senatoren befriedigen, nicht zuletzt, um sich diese gefügig zu machen. Besonders extrem war die Situation in den ersten Regierungsjahren Domitians und Trajans. Aber auch zu anderen Zeiten wurden die meisten Senatoren, die bis zum Konsulat gelangten, dies als Suffektkonsuln.

Auch zweite und dritte Konsulate konnten bis in die Zeit Trajans Suffektkonsulate sein. Bis in die Zeit des Kaisers Septimius Severus (193 bis 211) waren die Suffecti in amtlicher Verwendung auch eponym (z. B. in Militärdiplomen). Seit Beginn des 3. Jahrhundert wurden in amtlichen Schriftstücken nur noch nach den beiden ersten, den consules ordinarii, datiert.

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