Patronat (Römer)

Ein Patron ist im römischen Recht in der Antike ein Herr, der in einem gegenseitigen Treue-Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen, der Klientel, steht, bzw. sie als Schutzherr vor Gericht oder anderen Stellen vertritt. Den Überblick über die oft zahlreichen Klientelbeziehungen behält der Nomenclator, ein in den Diensten des Patrons stehender Sklave.

Die Klienten mussten im Gegenzug etwa jeden Morgen ihren Patron in seinem Haus begrüßen, für ihn Botengänge erledigen, dienten ihm als Leibwächter oder als Jubelperser bei öffentlichen Auftritten. Wenn ihr Patron ein öffentliches Amt anstrebte, waren sie verpflichtet, in den Volksversammlungen (Komitien) für ihn zu stimmen. Mit der Einführung der leges tabellariae (ab 139 v. Chr.) wurde die Überprüfung der Loyalität zu den Patronen bei Wahlen jedoch unmöglich. Dies mag zahlreichen Klienten entgegengekommen sein, da sie üblicherweise von mehr als nur einem Patron abhängig waren und so bei den Wahlen in Entscheidungskonflikt gerieten.

Durch den starken Einfluss des römischen Klientelwesens auf die Demokratiepraxis traten sachliche oder programmatische Erwägungen bei den Wahlen vor der Orientierung an Personen zurück. Dies führte zu zahlreichen Kontroversen unter Historikern über den wahren Charakter der antiken Demokratie.

Auch Städte und Provinzen verfügten über einen Patron, meist einen römischen Senator, dem als erbliches Ehrenamt die Verteidigung ihrer Interessen in Rom oblag. So war Cicero zum Beispiel der Patron der Einwohner der Provinz Sizilien, deren Interessen er im Prozess gegen Verres wirkungsvoll vertrat.

Gegen Ende der Republik schwangen sich einige meist populare Feldherren zu Patronen ihrer Armeen auf. Diese Heeresclientel führte mit zum Untergang der römischen Republik und zur Errichtung einer Militärmonarchie unter Augustus.

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