Municipium

Municipium bezeichnete im Römischen Reich ursprünglich eine Bundesstadt, d. h. die autonomen Städte Latiums, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (munera) hatten wie die römischen Bürger. Tusculum, Lanuvium oder Formiae waren solche Städte.

Seit dem Latinerkrieg 338 v. Chr. hatten Bürger von municipia cum suffragio alle Rechte des römischen Bürgers, die Bürger der municipia sine suffragio mussten im Heer dienen und Steuern bezahlen, ohne jedoch Stimm- und Ehrenrechte zu genießen.

Die lex Julia municipalis 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum municipium mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet.

Unter den Kaisern ging die Bezeichnung auf außeritalische Städte über.


Municipia in Noricum

Municipia in Obergermanien / Germania Superior

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