Im Römischen Reich wurde das Wort gens (Plural gentes) als Bezeichnung für eine Sippe, eine Gruppe von Familien, benutzt, die im Glauben an einen gemeinsamen Ahnen den gleichen Namen (das Nomen) trugen. In den römischen Namenskonventionen war der zweite Namensbestandteil der Name der gens, zu der die Person gehörte.

Ursprünglich waren die gentes in Familien gegliederte Siedlungsverbände, obwohl der Begriff wohl nicht so alt ist, wie die Römer selbst dachten; einige waren verbunden mit einzelnen Kulten oder Zeremonien, alle waren hauptsächlich persönlicher oder familiärer Natur, ohne besondere politische oder öffentliche Pflichten. Des weiteren hatten die gentes üblicherweise keinen legendären Gründer, der verehrt wurde, und von den Sippen-Versammlungen wird nicht berichtet, dass sie irgend eine Art rechtlich bindender Beschlüsse gefasst hätten.

Dennoch waren die Beziehungen der gentes ein wesentlicher Faktor in der Politik, Mitglieder der gleichen gens gehörten zur Familie und waren deshalb häufig (aber nicht immer) politische Verbündete.

Ursprünglich waren Ehen zwischen Plebejern und Patriziern nicht erlaubt, und mehrere patrizische Familien brachen als Ergebnis zusammen, bis die Lex Canuleia im Jahr 445 v. Chr. verabschiedet wurde.

Unter den patrizischen gentes gab es zwei Kategorien, die gentes maiores und die gentes minores. Die maiores waren die führenden Familien Roms: die Aemilier, Claudier, Cornelier, Fabier und Valerier, die aus dieser Stellung heraus besondere Privilegien religiöser und weltlicher Art für sich reklamierten.

Im weiteren Sinne bezeichnet das Wort gens aber auch einen Volksstamm oder ein Volk - und wurde in diesem Zusammenhang Bestandteil des Begriffs Ius gentium, Völkerrecht.

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