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Eine Epikleros (griechisch für „Erbtochter“; Plural: epikleroi) war eine Institution im Rechtssystem der griechischen Antike. Nachgewiesen ist sie für Athen und Gortyn auf Kreta, in ähnlicher Form bestand sie wohl auch für Sparta. In vielen griechischen Städten (poleis) hatten Frauen kein echtes Erbrecht. Da sie nicht kyrios („Verfüger“ oder auch Haushaltsvorstand) ihrer selbst waren, konnten sie natürlich auch keine Verfügungsgewalt über andere oder über Vermögen ausüben. Wenn der Vater einer unverheirateten Frau starb, ohne einen männlichen Erben zu hinterlassen, konnte die Tochter nicht frei über dieses Erbe verfügen. Sie wurde zu einer epikleros, einer Erbtochter. Sie war nun zwar de jure im Besitz des Erbes (oikos, wörtlich „Haus(halt)“, „(-stand)“) ihres Vaters, brauchte aber einen neuen kyrios. Um den Bestand des oikos zu sichern, entwickelten sich umfassende rechtliche Regelungen zu diesem Gegenstand. Demnach war der nächste Angehörige ihres Vaters, oft dessen Bruder, verpflichtet, die epikleros zu heiraten. Zahlreiche Einzelheiten bezüglich der epikleroi und den rechtlichen Status der Frau im antiken Griecheland, vor allem ihre Möglichkeit Besitz zu erlangen, sind allerdings nicht geklärt. Literatur
Von "http://de.wikipedia.org/"
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