Königsfriede

Der Königsfriede (nach dem spartanischen Verhandlungsführer auch Friede des Antalkidas genannt) wurde 387/386 v. Chr. zwischen Sparta und seinen Gegnern geschlossen. Das Perserreich unter Großkönig Artaxerxes II. trat dabei als Garantiemacht auf. Das Abkommen gilt als frühestes Beispiel einer koiné eiréne, eines Allgemeinen Friedens.

Die Initiative ging von spartanischer Seite aus, nachdem Sparta seit Jahren sowohl in Kämpfe mit den Persern als auch mit einigen Poleis verstrickt war (und hier besonders das langsam nach dem Peloponnesischen Krieg wiedererstarkte Athen). Es ging dabei um die Idee eines allgemeinen Friedens, der den ewigen Kämpfen im Mutterland ein Ende machen sollte. Vor allem war Sparta an einer Beendigung der Kämpfe gelegen, die es immer mehr zu erschöpfen drohte. Antalkidas nahm schließlich im Winter 388/87 v. Chr. die Verhandlungen mit dem persischen Großkönig Artaxerxes II. auf, die bald zum gewünschten Erfolg führten. Artaxerxes hingegen sah eine Chance, eine Ordnung nach seinen Wünschen zu konstruieren und freie Hand zur Bekämpfung der Griechen in seinem Machtbereich zu erhalten. Eine spartanisch-persische Flotte sperrte den Hellespont und blockierte den Piräus, so dass auch Athen gezwungen war, die Vereinbarungen anzunehmen.

Es kam schließlich 387 v. Chr. in Sardes zur Verkündung des so genannten Königsfriedens:

"Großkönig Artaxerxes hält es für gerecht, dass die Städte in Kleinasien ihm gehören sollen, und von den Inseln Klazomenai und Zypern. Die anderen Griechenstädte jedoch, große wie kleine, sollen autonom sein, außer Lemnos, Imbros und Skyros, die, wie in alten Zeiten, den Athenern gehören sollen (Kleruchien). Wer aber diesen Frieden nicht annimmt, gegen den werde ich Krieg führen zusammen mit denen, die dasselbe wollen, zu Land und zur See, mit Schiffen und mit Geld..." (Xenophon, Hellenika V 1,31)

Dieser Frieden, in Wirklichkeit ein persisches Diktat, wurde im darauffolgenden Jahr 386 v. Chr. in Sparta beschworen. Es bedeutete auch die Auflösung des von Theben geführten böotischen Bundes, des weiteren die Aufhebung des Synoikismos zwischen Korinth und Spartas Erzrivalin Argos. Es bedeutete auch die Aufgabe Kleinasiens und Zyperns, einschließlich der dort lebenden Griechen. Sparta schwang sich zum Schiedsrichter dieses Vertrags auf, doch zeigten sich bald die Grenzen der spartanischen Macht.

Den Spartanern wurden schwere Vorwürfe gemacht. Sie hätten das Prinzip der Autonomie aufgegeben, für die sie einst im peloponnesischen Krieg gegen Athen und seinen Seebund zu Felde gezogen waren. Tatsächlich wäre der Frieden jedoch eine Möglichkeit des Ausgleichs gewesen, der jedoch nicht verwirklicht werden konnte. Philipp II. von Makedonien sollte später unter Berufung auf einen allgemeinen Frieden seine Expansionspolitik betreiben.

Literatur

  • Karl-Wilhelm Welwei: Das klassische Athen. Demokratie und Machtpolitik im 5. und 4. Jahrhundert, Darmstadt 1999, S. 274 ff. mit den dortigen Verweisen.
  • Hermann Bengtson: Griechische Geschichte, 5. Aufl. München 1977, S. 269 ff., ISBN 3-406-06660-7

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