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Distomo ist ein griechische Ortschaft, Teil der gleichnamigen Munizipalität (δήμος Διστόμου) am Fuße des Parnassos-Gebirge. Teilung der Munizipalität mit 4368 Einwohner (2001)
Traurige Berühmtheit erlangte Distomo am 10. Juni 1944. Im Zuge einer an den Einwohnern der griechischen Ortschaft Distomo verübten "Vergeltungsaktion" erschossen Angehörige einer in die deutschen Besatzungstruppen eingegliederten SS-Einheit, nachdem es zuvor zu einer bewaffneten Auseinandersetzung mit Partisanen gekommen war. Von den an den Partisanenkämpfen unbeteiligten ca. 1.800 Dorfbewohner wurden 228 getötet, 117 Frauen und 111 Männer, 53 davon waren unter 16 Jahre alt. Das Dorf wurde niedergebrannt. Nach George Wehrly waren es sogar bis 600 Tote wnn man die Opfer mitzählt die von den deutschen Truppen ausserhalb des Dorfs getötet wurden während der Racheaktion. Bei dem Zwischenfall mit den Partisanen wurden c. 40 deutsche Soldaten und c. 15 Widerstandskämpfer getötet Die Rechtssache Distomo Vor griechischen Gerichten Auf die Klage von Kindern der Opfer von Distomo wurde die Bundesrepublik Deutschland in einem erstinstanzlichen Versäumnisurteil des Landgerichts Livadeia im Oktober 1997 zur Zahlung von 37,5 Millionen Euro verurteilt. Ein Revisionsantrag der Bundesrepublik Deutschland wurde im Januar 2000 vom Areopag, dem höchsten griechischen Gericht, zurückgewiesen. Die Zwangsvollstreckung, die in Vermögen der Bundesrepublik Deutschland betrieben wurde, welches in Griechenland gelegen war (u.a. Goethe Institut), konnte im letzten Moment durch gegen die Vollstreckung eingelegte Rechtsbehelfe abgewendet werden. Die griechische Regierung weigerte sich, die nach griechischem Recht notwendige Einwilligung in die Zangsvollstreckung zu erteilen. Der dagegen von den Klägern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegte Antrag wurde abgewiesen (Beschluss vom 12.12.2002, 59021/00 - Kalogeropulou u.a. ./. Griechenland und Deutschland). Vor deutschen Gerichten Demgegenüber blieb die von den Klägern in Deutschland betriebene Klage in allen zivilgerichtlichen Instanzen (BGH Urteil vom 26.6.2003, AZ: III ZR 245/98) und vor dem Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss vom 15.2.2006 - AZ: 2 BvR 1476/03) erfolglos. Weblinks
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